Pflichtangaben Bilanz und GuV bei der Kleinstkapitalgesellschaft
Kleinstkapitalgesellschaft ist ein Unternehmen, das mind. 2 von 3 der folgenden Merkmale nicht überschreitet (§ 267a HGB):
- 350.000 Euro Bilanzsumme
- 700.000 Euro Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor Abschlussstichtag
- Im Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer
Wenn für Sie diese Merkmale zutreffen, dürfen Sie die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften anwenden, dies ist freiwillig. Erleichterungen können auch selektiv angewendet werden.
Bilanz Kleinstkapitalgesellschaft – vereinfachte Gliederung gem. § 266 Abs. 1 S. 4 HGB
Aktiva | Passiva |
A Anlagevermögen B Umlaufvermögen C Rechnungsabgrenzungsposten D Aktive latente Steuern E Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | A Eigenkapital B Rückstellungen C Verbindlichkeiten D Rechnungsabgrenzungsposten E Passive latente Steuern |
GuV Kleinstkapitalgesellschaft – vereinfachte Gliederung gem. § 275 Abs. 5 HGB
- Umsatzerlöse
- Sonstige Erträge
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- Abschreibungen
- Sonstige Aufwendungen
- Steuern
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Quellen: HGB und firma.de und Steuerberaterin Tatjana Albert Infothekartikel