Ob der Arbeitgeber seinen Anteil bezahlt findet man über den Versicherungsverlauf bei der gesetzlichen Rentenversicherung heraus. Diesen kann man über den folgenden Link beantragen.
Wenn Du einen Gewinn/Verlust durch den Verkauf der GmbH Anteile machst, ist der Gewinn grundsätzlich nicht körperschaftssteuerlich zu versteuern. Nur 5% werden als abzugsfähige Betriebsausgaben mit Körperschaftssteuer belastet, d.h. es handelt sich um eine 95%ige Steuerbefreiung. Veräußerungsverluste bleiben gewerbesteuerlich und körperschaftssteuerlich unberücksichtigt, können also nicht als Verlustvortrag aufgeführt werden. „Anteilseigner ist eine Körperschaft Werden die …