Können auch mehr Angaben als erforderlich in der GuV und Bilanz gemacht werden?

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Können auch mehr Angaben als erforderlich in der GuV und Bilanz gemacht werden?

Ja, bei Kleinstkapitalgesellschaften sind Erleichterungen freiwillig anwendbar. Auch ist es möglich, selektiv Erleichterungen anzunehmen und andere nicht.

Quelle: Steuerberaterin Tatjana Albert Infothek