Auf Websites sollte die „Datenschutzerklärung“ besser „Datenschutzinformationen“ genannt werden

Auf Websites sollte die „Datenschutzerklärung“ besser „Datenschutzinformationen“ genannt werden

„Der Link zur Datenschutzerklärung sollte eindeutig benannt sein, also mit DatenschutzerklärungDatenschutz o. ä. Update: zu empfehlen sind die Bezeichnungen Datenschutzhinweise oder Datenschutzinformationen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.“ (Quelle: Klaus Meffert, Dr. DSGVO Blog, Link: https://dr-dsgvo.de/datenschutzerklaerung-auf-webseiten-inhalt; Aufruf 8.8.24)