Auf Websites sollte die „Datenschutzerklärung“ besser „Datenschutzinformationen“ genannt werden
„Der Link zur Datenschutzerklärung sollte eindeutig benannt sein, also mit Datenschutzerklärung, Datenschutz o. ä. Update: zu empfehlen sind die Bezeichnungen Datenschutzhinweise oder Datenschutzinformationen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.“ (Quelle: Klaus Meffert, Dr. DSGVO Blog, Link: https://dr-dsgvo.de/datenschutzerklaerung-auf-webseiten-inhalt; Aufruf 8.8.24)