Ab wann darf ich meine GmbH in Gründung (GmbH i. G.) nennen?

Ab wann darf ich meine GmbH in Gründung (GmbH i. G.) nennen?

Ab dem Zeitpunkt, wo deine GmbH beim Notar notariell beurkundet wurde, bis zur Eintragung ins Handelsregister, handelt es sich bei deiner GmbH um eine „Vor-GmbH“ oder auch „GmbH i. G“. Die Vorgesellschaft ist also die durch Gesellschaftervertrag errichtete, aber noch nicht eingetragene GmbH.

Quelle: https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensformen/gmbh-in-gruendung/