Was sind Investitionsabzugsbeträge?
Investitionsabzugsbeträge sind Beträge, die bereits vor der Anschaffung eines Wirtschaftsguts, im Rahmen der Steuererklärung abgezogen werden können und somit die Steuerlast reduzieren können. Ziel ist es dadurch, die Investitionsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu erhöhen.
Zu beachten gilt:
- Investitionsabzugsbeträge können für neue oder gebrauchte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geltend gemacht werden, die in einem dem Wirtschaftsjahr des Abzuges folgenden Wirtschaftsjahr angeschafft oder hergestellt werden.
- Begünstigte Betriebe können Investitionsabzugsbeträge bis zu einer Summe von insgesamt 200.000 € in Anspruch nehmen (§ 7g Absatz 1 Satz 4 EStG).
- Investitionsabzugsbeträge können nur in Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden, in denen der Gewinn 200.000 € nicht überschreitet (§ 7g Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EStG).
- Es sind höchstens 50 % der tatsächlichen Aufwendungen für begünstigte Wirtschaftsgüter, die innerhalb der dreijährigen Investitionsfrist angeschafft oder hergestellt werden, berücksichtigungsfähig (§ 7g EStG).
Stand: 15.6.22
Quelle: Bundesministerium für Finanzen