Wie löst man eine GbR auf?
Auflösung der GbR in drei Schritten
- Auflösung einer GbR – hierzu braucht es einen der folgenden Auflösungsgründe:
- Vertraglich festgelegter Auflösungsgrund
- Auflösungsgrund nach BGB
- durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss
- durch die Kündigung eines Gesellschafters
- bei Tod eines Gesellschafters (außer es gibt eine Fortsetzungsklausel)
- bei Erreichen des Gesellschaftszwecks
- wenn der Gesellschaftszweck unmöglich wird
- bei einem Insolvenzverfahren der GbR
- Ablauf der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Zeit
2. Auseinandersetzung – Umwandlung des Gesellschaftszwecks zum Ziel, die Gesellschaft finanziell abzuwickeln
- Abwicklung nach Regelungen im Gesellschaftervertrag oder nach §§ 730 ff. BGB
- ACHTUNG Ausnahmen:
- Bei Insolvenzverfahren – hier gelten Regeln der Insolvenzordnung, nicht die Vorschriften der üblichen Auseinandersetzung
- GbR besteht aus 2 Gesellschaftern und Geschäfte sollen von einem der beiden in Einzelunternehmen fortgeführt werden
- Ab Auflösung sind alle Gesellschafter nur noch GEMEINSAM zur Geschäftsführung befugt
- Beendigung schwebender Geschäfte
- Aufträge abschließen
- Rückgabe von Gegenständen, die der Gesellschaft zur Nutzung überlassen wurden
- Schulden begleichen
- Rückerstattung der Einlage – erst nach Begleichung aller Schulden
- Aufteilung des Überschusses
- Gewerbe abmelden
3. Vollbeendigung
Erst, wenn die Auseinandersetzung abgeschlossen ist, ist die Gesellschaft beendet und erlischt automatisch. Falls die GbR im Register steht, ist die Auflösung und Beendigung einzutragen.