Wie löst man eine GbR auf?

Wie löst man eine GbR auf?

Auflösung der GbR in drei Schritten

  1. Auflösung einer GbR – hierzu braucht es einen der folgenden Auflösungsgründe:
    • Vertraglich festgelegter Auflösungsgrund
    • Auflösungsgrund nach BGB
    • durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss
    • durch die Kündigung eines Gesellschafters
    • bei Tod eines Gesellschafters (außer es gibt eine Fortsetzungsklausel)
    • bei Erreichen des Gesellschaftszwecks
    • wenn der Gesellschaftszweck unmöglich wird
    • bei einem Insolvenzverfahren der GbR
    • Ablauf der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Zeit

2. Auseinandersetzung – Umwandlung des Gesellschaftszwecks zum Ziel, die Gesellschaft finanziell abzuwickeln

  • Abwicklung nach Regelungen im Gesellschaftervertrag oder nach §§ 730 ff. BGB
  • ACHTUNG Ausnahmen:
    • Bei Insolvenzverfahren – hier gelten Regeln der Insolvenzordnung, nicht die Vorschriften der üblichen Auseinandersetzung
    • GbR besteht aus 2 Gesellschaftern und Geschäfte sollen von einem der beiden in Einzelunternehmen fortgeführt werden
  • Ab Auflösung sind alle Gesellschafter nur noch GEMEINSAM zur Geschäftsführung befugt
  • Beendigung schwebender Geschäfte
  • Aufträge abschließen
  • Rückgabe von Gegenständen, die der Gesellschaft zur Nutzung überlassen wurden
  • Schulden begleichen
  • Rückerstattung der Einlage – erst nach Begleichung aller Schulden
  • Aufteilung des Überschusses
  • Gewerbe abmelden

3. Vollbeendigung

Erst, wenn die Auseinandersetzung abgeschlossen ist, ist die Gesellschaft beendet und erlischt automatisch. Falls die GbR im Register steht, ist die Auflösung und Beendigung einzutragen.