Umwandlung einer GbR in ein Einzelunternehmen
GbR mit 2 Gesellschaftern, einer davon tritt aus, somit ist die GbR sofort beendet, es bleibt ein Einzelunternehmen:
- Hier findet keine Auflösung statt
- Es findet eine Fortführung statt
- Anteil am Gesellschaftsvermögen vom austretenden Gesellschafter wächst dem anderen Gesellschafter an
- Rechte und Pflichten, Vertragsverhältnisse usw. gehen auf übrigen Gesellschafter über
- Gesellschaftsvermögen wächst verbleibenden Gesellschafter an
- Austretender Gesellschafter
- hat Abfindungsanspruch abhängig vom Gesellschaftsvermögenswert, kann Rückgabe seiner Gegenstände verlangen,
- haftet noch 5 Jahre nachdem der Gläubiger vom Ausscheiden erfuhr
- nimmt am Gewinn/Verlust schwebender Geschäfte teil
- Bei negativem Saldo muss Ausscheidender anteilig Fehlbetrag ausgleichen