Umwandlung einer GbR in ein Einzelunternehmen

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Umwandlung einer GbR in ein Einzelunternehmen

GbR mit 2 Gesellschaftern, einer davon tritt aus, somit ist die GbR sofort beendet, es bleibt ein Einzelunternehmen:

  • Hier findet keine Auflösung statt
  • Es findet eine Fortführung statt
  • Anteil am Gesellschaftsvermögen vom austretenden Gesellschafter wächst dem anderen Gesellschafter an
  • Rechte und Pflichten, Vertragsverhältnisse usw. gehen auf übrigen Gesellschafter über
  • Gesellschaftsvermögen wächst verbleibenden Gesellschafter an

  • Austretender Gesellschafter
    • hat Abfindungsanspruch abhängig vom Gesellschaftsvermögenswert, kann Rückgabe seiner Gegenstände verlangen,
    • haftet noch 5 Jahre nachdem der Gläubiger vom Ausscheiden erfuhr
    • nimmt am Gewinn/Verlust schwebender Geschäfte teil
    • Bei negativem Saldo muss Ausscheidender anteilig Fehlbetrag ausgleichen

Quelle: https://www.ihk.de/freiburg/recht/handels-gesellschafts-gewerberecht/rechtsformen/aufloesung-gbr-2483742