Du kannst einmalig, mit einer E-Mail-Adresse einen ELSTER-Zugang für deine GmbH bekommen, der vorläufig ist und dir erlaubt, NUR den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu befüllen. In diesem Fragebogen kannst du dann auch deine Steuernummer beantragen, die IST-Versteuerung beantragen, falls gewünscht, und die Kleinunternehmerreglung wählen oder auf sie verzichten. Dies kannst du über diesen ELSTER-Link …
“Die Begriffe Sollversteuerung und Istversteuerung beziehen sich auf die Umsatzsteuer bei Einnahmen. Sollversteuerung ist die “Besteuerung nach vereinbarten Entgelten” Istversteuerung ist die “Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten”. Vereinfacht gesagt wird bei Sollversteuerung die Umsatzsteuer schon bei Rechnungsstellung fällig, bei Istversteuerung erst beim Geldeingang. Istversteuerung ist daher in der Regel günstiger, weil man die Umsatzsteuer nicht vorlegen …
Hier ist eine Übersicht aller Gewerbesteuerhebesätze in Deutschland: https://www.statistikportal.de/de/karte-hebesaetze ACHTUNG, die Daten sind von 2024, tatsächlich beziehen sie sich aber auf das Jahr 2022 Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Besteuerungsgrundlage ist der Gewinn, der innerhalb eines Wirtschaftsjahres erzielt wurde. Das Wirtschaftsjahr entspricht in der Regel dem Kalenderjahr. Das Wirtschaftsjahr kann auf Antrag abweichend gewählt werden. Im März, Juni, September und Dezember muss die Körperschaftssteuer vorausgezahlt werden. Diese wird dann mit der eigentlichen Steuerschuld verrechnet. Auch bei der Kapitalertragssteuer gibt es den Verlustvortrag. Danach mindern …
Die Gewerbesteuer wird in der Regel 4 Mal im Jahr – im Februar, Mai, August und November – fällig. Du addierst also den Gewinn vom Dezember, Januar und Februar, für die Februar Gewerbesteuerzahlung bzw. März, April und Mai für die Mai Gewerbesteuerzahlung usw. ACHTUNG: Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro, dh …
Ob der Arbeitgeber seinen Anteil bezahlt findet man über den Versicherungsverlauf bei der gesetzlichen Rentenversicherung heraus. Diesen kann man über den folgenden Link beantragen.
Wenn Du einen Gewinn/Verlust durch den Verkauf der GmbH Anteile machst, ist der Gewinn grundsätzlich nicht körperschaftssteuerlich zu versteuern. Nur 5% werden als abzugsfähige Betriebsausgaben mit Körperschaftssteuer belastet, d.h. es handelt sich um eine 95%ige Steuerbefreiung. Veräußerungsverluste bleiben gewerbesteuerlich und körperschaftssteuerlich unberücksichtigt, können also nicht als Verlustvortrag aufgeführt werden. “Anteilseigner ist eine Körperschaft Werden die …