Wie kann ich mich als Beratungsunternehmen im Rahmen von go-inno akkreditieren lassen?

Wie kann ich mich als Beratungsunternehmen im Rahmen von go-inno akkreditieren lassen?

Voraussetzungen für die Autorisierung als go-inno Berater:

  • Kritische Mitarbeiteranzahl: mind. 3 festangestellte Vollzeitmitarbeiter
  • Wirtschaftliche Stabilität und wettbewerbsneutrale Beratung
  • Fachliche Expertise: ingenieurwissenschaftl., betriebswirtschaftl., innovationsbezogene, techn. Expertise; Durchführung aller Leistungsstufen des go-inno; möglichst Abdeckung mehrerer Techologiefelder/Branchen (Innovationsberatung sollte bereits zu Kerngeschäft gehören)
  • Erfahrungen in Beratung mit Unternehmen mit <100 Mitarbeitern
  • Erfahrung in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Kenntnisse über die Technologie- und Innovationsförderung von Bund und Ländern: Erfahrung zu öffentlicher Förderung von FuE-Projekten
  • Qualitätsstandards-Einhaltung: Teilnahme an Informations- und Schulungsmaßnahmen der Bewilligungsbehörde

Autorisierung gilt für 24 Monate, kann auf Antrag für weitere 24 Monate verlängert werden

Bei Fragen go-inno@euronorm.de

Stand 24.5.24