Wie kann ich mich als Beratungsunternehmen im Rahmen von go-inno akkreditieren lassen?
Voraussetzungen für die Autorisierung als go-inno Berater:
- Kritische Mitarbeiteranzahl: mind. 3 festangestellte Vollzeitmitarbeiter
- Wirtschaftliche Stabilität und wettbewerbsneutrale Beratung
- Fachliche Expertise: ingenieurwissenschaftl., betriebswirtschaftl., innovationsbezogene, techn. Expertise; Durchführung aller Leistungsstufen des go-inno; möglichst Abdeckung mehrerer Techologiefelder/Branchen (Innovationsberatung sollte bereits zu Kerngeschäft gehören)
- Erfahrungen in Beratung mit Unternehmen mit <100 Mitarbeitern
- Erfahrung in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Kenntnisse über die Technologie- und Innovationsförderung von Bund und Ländern: Erfahrung zu öffentlicher Förderung von FuE-Projekten
- Qualitätsstandards-Einhaltung: Teilnahme an Informations- und Schulungsmaßnahmen der Bewilligungsbehörde
Autorisierung gilt für 24 Monate, kann auf Antrag für weitere 24 Monate verlängert werden
Bei Fragen go-inno@euronorm.de
Stand 24.5.24