Go-inno Innovationsgutschein des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Go-inno Innovationsgutschein des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer kann einen Innovationsgutschein nutzen? KMU der gewerblichen Wirtschaft/Handwerks, die ein innovatives Produkt/techn. Verfahren einführen, < 100 Mitarbeiter, max. 20 Mio Euro Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme, Sitz oder Niederlassung in Deutschland


Was wird gefördert? Externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von technisch-technolog. Produkt- und Verfahrensinnovationen

Leistungsstufe 1 – Potenzialanalyse (max 8+2 Beratertage, max Wert 5.500 Euro) – zB passt Innovationsidee in den Markt, brauchen wir Kooperationspartner, Stärken-Schwächen-Profil, Marktfähigkeit, Zeitbedarf

Leistungsstufe 2 – Realisierungskonzept (max 20 +5 Beratertage, max Wert 13.750 Euro)– zB Ermittlung Technologiegeber, Unterstützung bei Auf/Ausbau eines Innovationsmanagements, gibt es zu beachtende Schutzrechte, welcher Kooperationspartner ist der Richtige, wie sieht ein konkreter Arbeits- und Finanzplan aus, welche Finanzierungsmöglichkeiten passen zu uns,

(+2 und +5 sind die zusätzl Beratertage, die bei Einbeziehung eines sachverständigen Dritten zusätzlich möglich sein können)


Wie viel Geld erhalten wir? Bis zu 50% der Beratungsleistungen, Rest ist Eigenanteil


Wie setzen wir den Gutschein ein? Gutschein innerhalb von 2 Monaten bei autorisierten Beratungsunternehmen einreichen, dann Beratungsvertrag abschließen, nach Leistungserbringung Bestätigung des Gutscheines durch Beratungsunternehmen und Akzeptanz als anteiliges Zahlungsmittel


Wo erhalten wir den Gutschein? Bei autorisierten Beratungsunternehmen; Hier gibt es eine Landkarte mit allen autorisierten Beratungsunternehmen unter folgendem Link: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/Karten/Beratersuche-go-inno/SiteGlobals/Forms/Formulare/beratersuche-go-inno-formular.html


Wie viele Innovationsgutscheine darf ich einsetzen? Max. 5 mit einem max. Gesamtwert von 20.000 Euro pro Kalenderjahr


Dürfen wir den Innovationsgutschein mit anderen Fördermitteln kombinieren? In der Regel sind Gutscheine kombinierbar, wenn sie unterschiedliche Inhalte haben. Wichtig, es darf nicht derselbe Sachverhalt doppelt, durch Innovationsgutschein und andere Förderungen gefördert werden.


Was ist, wenn wir mehr Beraterstunden benötigen? Die Beraterstunden können erhöht werden, aber max auf 25 Beratertage. Alle weiteren Stunden können in einem gesonderten Vertrag ohne Förderung realisiert werden.


Wer wurde schon durch go-inno gefördert? zB Smarter Assistenzroboter „Pepper“ (CleverGuides GmbH), Roboter mit sozialen Fähigkeiten navel robotics GmbH, Kleinwindkraftanlagen aus biobasierten Multiturbinen, Recycling von Windkraft-Rotorblättern für Möbelbau, Photovoltaik-Sonnensegel, Mikroplastikfilterung bei Sportplatzreinigung, Funktionelle Proteingewinnung, Reinigung von blockierten Urin-Dauerkathetern, Instandsetzung von historischen Stadtpumpen, Schwindeltherapie durch Kopfhörer,


Weitere Infomaterialien zu go-inno hier.


Kontakt für Fragen: EURONORM GmbH Stralauer Platz 34 10243 Berlin Hotline: 030-97003-200 go-inno@euronorm.de www.innovation-beratung-foerderung.de


Stand 24.5.24

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz go-inno Häufige Fragen und Dokumente und Praxisbeispiele