Was bedeutet der Begriff “Verarbeitung” im Datenschutz?
“Der Begriff der “Verarbeitung” umfasst dabei
- das Erheben,
- das Erfassen,
- die Organisation,
- das Ordnen,
- die Speicherung,
- die Anpassung oder Veränderung,
- das Auslesen,
- das Abfragen,
- die Verwendung,
- die Offenlegung durch Übermittlung,
- Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung,
- den Abgleich oder die Verknüpfung,
- die Einschränkung,
- das Löschen oder die Vernichtung
von Daten.” (https://uol.de/dism/dsm/grundlagen/daten, 7.1.24)