Was bedeutet der Begriff „Verarbeitung“ im Datenschutz?

Was bedeutet der Begriff „Verarbeitung“ im Datenschutz?

„Der Begriff der „Verarbeitung“ umfasst dabei

  • das Erheben,
  • das Erfassen,
  • die Organisation,
  • das Ordnen,
  • die Speicherung,
  • die Anpassung oder Veränderung,
  • das Auslesen,
  • das Abfragen,
  • die Verwendung,
  • die Offenlegung durch Übermittlung,
  • Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung,
  • den Abgleich oder die Verknüpfung,
  • die Einschränkung,
  • das Löschen oder die Vernichtung

von Daten.“ (https://uol.de/dism/dsm/grundlagen/daten, 7.1.24)