Wer gilt als Freiberufler?

Wer gilt als Freiberufler?

„Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind insbesondere folgende Tätigkeiten als freiberuflich einzustufen:

  • Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, die selbstständig ausgeübt werden
  • Die sogenannten Katalogberufe wie Ärzte, Anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten und viele weitere
  • Den Katalogberufen ähnliche selbstständig ausgeübte Tätigkeiten, die in puncto Ausbildung und Tätigkeit den Katalogberufen weitgehend entsprechen. Dazu gehören z. B. Hebammen, Masseure oder – bei entsprechender „künstlerischer Gestaltungshöhe“ – (Web-)Designer.“ Quelle

So eindeutig ist die Trennung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden nicht. Das zeigt auch die Liste mit den Urteilen zur Frage, ob eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Zu den freiberuflich Tätigen KÖNNEN laut der IHK Liste gehören (Quelle):

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • beratende Volks- und Betriebswirte
  • vereidigte Buchprüfer (vereidigte Bücherrevisoren)
  • Steuerbevollmächtigte
  • Heilpraktiker
  • Dentisten
  • Krankengymnasten
  • Journalisten
  • Bildberichterstatter
  • Dolmetscher
  • Übersetzer
  • Lotsen
  • und ähnliche Berufe.

Beispiele:

  1. „Der Unternehmensberater kann sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sein. Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit ist der Abschluss eines Betriebswirtschaft- o. ä. Studiums. Umfasst ist die Beratung auf den Gebieten der Betriebswirtschaft (z. B. Marketing, Controlling, Rechnungswesen etc.), den der Studiengang umfasst. Ohne eine solche Ausbildung ist die Beratung von Unternehmen gewerblicher Art.“ Quelle
  2. Nur in wenigen Fällen, wie z.B. wenn ein Ingenieur zusätzlich zur Ingenieursleistung Beratung anbietet, kann diese Beratung auch zur freiberuflichen Tätigkeit gezählt werden.
  3. Weitere Beispiele findet ihr hier.
  4. Weitere individuelle Beispiele von Gerichtsurteilen, ob eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt, hier.