Abmahnwelle wegen Google Fonts ist rechtsmissbräuchlich

Abmahnwelle wegen Google Fonts ist rechtsmissbräuchlich

Wenn man Google Fonts lokal hostet, dann werden keine Daten mit den USA ausgetauscht und es wird auch keine Abmahnung erfolgen. Wenn man jedoch Google Fonts von amerikanischen Servern zieht, dann kam es gehäuft zu Abmahnungen. Dies ist rechtlich gesehen auch in Ordnung, wenn tatsächlich ein Persönlichkeitsrecht dadurch beeinträchtigt war. Nicht so, laut Landsgericht München, ist dies der Fall, wenn Crawler eingesetzt werden, um massenhaft Websites zu finden, die Google Fonts nicht sachgemäß in ihrer Website eingebunden haben, da in diesem Fall die Website nicht durch eine Person direkt besucht wurde und somit auch keine Persönlichkeitsrechtverletzung vorliegen kann. Artikel hierzu hier.