Was passiert, wenn ich vergessen habe eine Rechnung im Jahresabschluss mit zu verbuchen?

Was passiert, wenn ich vergessen habe eine Rechnung im Jahresabschluss mit zu verbuchen?

Grundsätzlich passiert dann nichts, es folgen keine Strafen oder dergleichen. Vielmehr bleibst du dann, wenn du die Kosten privat ausgelegt hast, auf den Kosten sitzen, wenn du sie nicht geschäftlich verbucht hast. Solltest du den Betrag mit dem Geschäftskonto beglichen haben, dürfte so ein Fehler nicht passieren, da dieser spätestens beim Abgleich des Bankkontosaldos mit dem Bankkontosaldo in der Buchhaltung, auffällt.

Solange das Geschäftsjahr noch nicht endgültig abgeschlossen ist, noch kein Steuerbescheid vorliegt oder du dich noch in der Einspruchsfrist des Steuerbescheides befindest, können noch Änderungen und somit Buchungen nachträglich vorgenommen werden. Sobald der Steuerbescheid vorliegt und die Einspruchsfrist vorüber ist, kann im Nachhinein kein Beleg mehr für das Geschäftsjahr, zu dem der Steuerbescheid vorliegt, gebucht werden. Das gilt für Dich ebenso, wie für das Finanzamt, d.h. auch das Finanzamt kann nicht nachträglich mit zusätzlichen Steuern und Kosten auf Dich zukommen.

WICHTIG: Überlege Dir gut zum Geschäftsjahresende, ob Du an alle Belege gedacht hast, denn spätestens, wenn der Steuerbescheid vorliegt und die Einspruchsfrist abgelaufen ist, kann der Beleg nicht mehr berücksichtigt werden.