Wann muss das Stammkapital eingezahlt werden?

Wann muss das Stammkapital eingezahlt werden?

Die Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftsskonto darf erst NACH der Beurkundung der GmbH Gründung erfolgen, also erst NACH DEM NOTARTERMIN zur GmbH Gründung! Sie erhalten nach der Gründung die erforderlichen Unterlagen (die Urkunden betreffend des Gründungsprozesses) per E-Mail. Diese können Sie zur Kontoeröffnung dann Ihrer Bank vorlegen.

Quelle: Informationen von Notare Dr. Najdecki  &  Kroier bei Erstgründern via Email, Stand 27.9.24