Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsadresse, Firmensitz und Betriebsstätte?
Ein Firmensitz und eine Geschäftsadresse werden oft synonym verwendet, was richtig ist, wenn sie am gleichen Ort sind, sind sie aber oft nicht. Der Firmensitz bezieht sich auf den rechtlichen Standort des Unternehmens, während die Geschäftsadresse den physischen Standort bezeichnet, an dem das Unternehmen tatsächlich betrieben wird und Gewerbesteuer zahlen muss.
Firmensitz = offizieller juristischer Sitz des Unternehmens und wird im Handelsregister eingetragen; rechtlicher Standort des Unternehmens; der Sitz bestimmt welches Registergericht für das Unternehmen zuständig ist; wird durch Gesellschaftsvertrag beim Notar festgelegt und kann nur beim Notar durch Gesellschafterbeschluss geändert werden (es fallen Kosten i.H.v.45-500 Euro für die Sitzänderung und 30-140 Euro für die Handelsregisteranmeldung an; sollte der neue Sitz von einem anderen Finanzamt betreut werden, erhält das Unternehmen eine neue Steuernummer)
Voraussetzungen Firmensitz:
- ladungsfähige Geschäftsadresse (d.h. die Post muss jederzeit empfangen und unverzüglich an das Unternehmen weitergeleitet werden)
- telefonische Erreichbarkeit
- uneingeschränkt nutzbarer Arbeitsplatz
- Möglichkeit Dokumente dort sicher zu verwahren
Es besteht die Möglichkeit der Trennung des Firmensitzes in
- Satzungssitz (in Satzung festgelegter Sitz, keine Betriebsstätte notwendig) und
- Verwaltungssitz (Ort, an dem Geschäfts geführt werden; hier muss auch eine Betriebsstätte bestehen)
Geschäftsadresse = physischer Standort des Unternehmens; Adresse, unter der die Firma postalisch erreichbar ist; wichtig ist, dass diese ladungsfähig ist, d.h. die Post muss jederzeit empfangen und unverzüglich an das Unternehmen weitergeleitet werden
Betriebsstätte = Geschäftsadresse, an der Betriebstätigkeiten stattfinden; der Ort dieser regelt den Gewerbesteuerhebesatz; siehe auch §12 AO
Stand: 8.6.2024
Quelle: HEADQUARTERS24 (8.6.24), IHK Frankfurt am Main (8.6.24), Business Center Niederrhein (8.6.24)