Wenn ich GmbH Anteile einer anderen GmbH in meiner GmbH halte und diese verkaufe, muss dieser Gewinn/Verlust in der Gewerbe-/Körperschaftssteuer berücksichtigt werden?
Wenn Du einen Gewinn/Verlust durch den Verkauf der GmbH Anteile machst, ist der Gewinn grundsätzlich nicht körperschaftssteuerlich zu versteuern. Nur 5% werden als abzugsfähige Betriebsausgaben mit Körperschaftssteuer belastet, d.h. es handelt sich um eine 95%ige Steuerbefreiung. Veräußerungsverluste bleiben gewerbesteuerlich und körperschaftssteuerlich unberücksichtigt, können also nicht als Verlustvortrag aufgeführt werden.
“Anteilseigner ist eine Körperschaft Werden die Anteile an einer Kapitalgesellschaft von einer Kapitalgesellschaft gehalten, ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich unabhängig von der Beteiligungshöhe gem. § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei und unterliegt gem. § 8b Abs. 3 S. 1 KStG lediglich mit 5 % als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (in pauschaler Form) der Besteuerung mit Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag). Dagegen werden Veräußerungsverluste als Gewinnminderungen angesehen, welche als Kehrseite der Medaille steuerlich unberücksichtigt bleiben (§ 8b Abs. 3 S. 3 KStG). Dies gilt auch für gewerbesteuerliche Zwecke.” Quelle: https://www.business-angels.de/steuerliche-behandlung-von-veraeusserungsgewinnen-verlusten-bei-start-ups-nach-geltendem-steuerrecht/
“Wird ein Verlust aus der Veräußerung der GmbH-Anteile erzielt, soll auch dieser im Umkehrschluss steuerlich nicht erfasst werden. Ein Veräußerungsverlust ist deshalb in vollem Umfang bei der Einkommensermittlung der Körperschaft wieder hinzuzurechnen.” Quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/veraeusserung-von-gmbh-anteilen-52-koerperschaft_idesk_PI20354_HI7609848.html