Muss ein österreichischer Dienstleister in seiner Rechnung an ein deutsches Unternehmen Mehrwertsteuer aufführen?

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Muss ein österreichischer Dienstleister in seiner Rechnung an ein deutsches Unternehmen Mehrwertsteuer aufführen?

Nein, muss er nicht.

Bei Leistungen eines österreichischen Unternehmens an einen deutschen Unternehmer gilt in der EU die Hauptregel: Der Leistungsort ist der Sitz des Empfängers (Deutschland), sodass der österreichische Leistungserbringer die Rechnung umsatzsteuerfrei (netto, ohne österreichische USt) stellt.

Reverse-Charge-Mechanismus

Der österreichische Unternehmer weist keine USt aus, sondern vermerkt „Reverse Charge – Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG bzw. § 13b UStG 2000“. Der deutsche Empfänger führt dann die deutsche Umsatzsteuer (19%) selbst ab und kann sie als Vorsteuer geltend machen (bei voller Abzugsberechtigung).​

Voraussetzungen für Befreiung

  • UID-Nummer des deutschen Empfängers prüfen (VIES-System).
  • Rechnung mit UID des Empfängers, „Leistungsteuerpunkt DE“ und Reverse-Charge-Hinweis.