Muss ich nach einer Fehlgeburt arbeiten?

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Muss ich nach einer Fehlgeburt arbeiten?

Nein, nach einer Fehlgeburt, ab der 13. Schwangerschaftswoche, musst du eine Zeit lang nicht arbeiten. Es gibt hier folgende Schutzfristen:

Schwangerschaftswoche (SSW)Schutzfrist
Ab 13. SSW2 Wochen
Ab 17. SSW6 Wochen
Ab 20. SSW8 Wochen

Während der Schutzfrist besteht grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot, es sei denn, betroffene Frauen erklären ausdrücklich, weiterhin arbeiten zu wollen. Außerdem gilt ein besonderer Kündigungsschutz von 4 Monaten nach der Fehlgeburt. Während der Schutzfrist besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Das Mutterschutzgesetz findest du hier.

Quelle: TK , Bundesministerium, Mutterschutzgesetz, Stand 2.12.25