Muss ich nach einer Fehlgeburt arbeiten?
Nein, nach einer Fehlgeburt, ab der 13. Schwangerschaftswoche, musst du eine Zeit lang nicht arbeiten. Es gibt hier folgende Schutzfristen:
| Schwangerschaftswoche (SSW) | Schutzfrist |
| Ab 13. SSW | 2 Wochen |
| Ab 17. SSW | 6 Wochen |
| Ab 20. SSW | 8 Wochen |
Während der Schutzfrist besteht grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot, es sei denn, betroffene Frauen erklären ausdrücklich, weiterhin arbeiten zu wollen. Außerdem gilt ein besonderer Kündigungsschutz von 4 Monaten nach der Fehlgeburt. Während der Schutzfrist besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Das Mutterschutzgesetz findest du hier.
Quelle: TK , Bundesministerium, Mutterschutzgesetz, Stand 2.12.25

