Was ist der Unterschied zwischen De-Minimis VO und De-Minimis DAWI?

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Was ist der Unterschied zwischen De-Minimis VO und De-Minimis DAWI?

Die Allgemeine De-minimis-Verordnung (VO) gilt für Beihilfen an Unternehmen in beinahe allen Wirtschaftszweigen (wie z.B. Handel, Gewerbe, Handwerk, Industrie, Bau, Forschung und Entwicklung). Höchstbetrag hier ist 300 000 Euro.

DAWI-De-minimis Beihilfen sind Beihilfen für Unternehmen, „die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen“. Beispiele für DAWI: Verkehrsversorgung, Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, Sozialer Wohnungsbau. Höchstbetrag 750 000 Euro

„Welche Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) sind, wird von den Mitgliedstaaten und den Behörden selbst festgelegt (Definitionshoheit). Sie werden hierzulande auch zur kommunalen Daseinsvorsorge bzw. zu den öffentlichen Dienstleistungen gezählt.“ (Zitat aus S. 15 „De-minimis und DAWI De-minimis Beihilfen einfach erklärt“ https://www.wien.gv.at/wirtschaft/eu-strategie/daseinsvorsorge/pdf/de-minimis-beihilfen.pdf)

Einen Vergleich der DAWI und Allgemeinen De-Minimis VO finet ihr auch auf S. 22-24 in De-minimis und DAWI De-minimis Beihilfen einfach erklärt https://www.wien.gv.at/wirtschaft/eu-strategie/daseinsvorsorge/pdf/de-minimis-beihilfen.pdf

Quelle: De-minimis und DAWI De-minimis Beihilfen einfach erklärt https://www.wien.gv.at/wirtschaft/eu-strategie/daseinsvorsorge/pdf/de-minimis-beihilfen.pdf