Worauf muss ich bei der Wahl meiner Privathaftpflicht-Versicherung achten?
Durch den Vergleich zahlreicher Privathaftpflicht-Versicherungen habe ich einiges gelernt und hier meine Erkenntnisse zusammengefasst. Dies ist KEINE Beratung oder Empfehlung für eine Versicherung, sondern eine Zusammenfassung von den Punkten, die mir aufgefallen sind, als ich eine neue Privathaftpflichtversicherung, mit besserem Preis-Leistungsverhältnis, gesucht habe. Man sollte regelmäßig schauen, ob es ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis gibt. Meine alte Versicherung kostete zB genausoviel wie meine neue, bot aber enorm viel weniger Leistung.
Hier die Aspekte zusammengefasst, anhand derer ich die verschiedenen Versicherungen verglichen habe:
- Ehrenamt
- hier sind fast immer nur nicht verantwortliche Tätigkeiten abgesichert, wie zB Tätigkeiten in der Kirche, Jugendarbeit, Sport- und Musikvereinen.
- NICHT abgesichert sind bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen verantwortliche Tätigkeiten, wie zB Technisches Hilfswerk und Freiwillige Feuerwehr.
- Verantwortliche Tätigkeiten sichert Stand 20.6.25 ARAG Komfort, ARAG Premium, Interrisk ab
- WICHTIG: in Bayern und auch anderen Bundesländern gibt es Auffangversicherungen wie die Bayerische Ehrenamtsversicherung, die einspringen, wenn der Ehrenamtliche nicht anderweitig versichert ist: „Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung stellt der Freistaat Bayern seit 2007 sicher, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement keine Nachteile erleiden, wenn sie selbst keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben. Die Bayerische Ehrenamtsversicherung besteht aus einer Haftpflicht- und einer Unfallversicherung. Sie ist eine Auffangversicherung und damit nachrangig, das heißt eine anderweitig bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfall vor. Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei, die Kosten trägt allein der Freistaat Bayern.“ (Zitat https://www.stmas.bayern.de/ehrenamt/anerkennungskultur/versicherung.php, 29.6.25)
- FAZIT: Prüfe, ob dein Ehrenamt mit versichert ist oder in deinem Bundesland eine Auffangversicherung gilt oder du direkt über deinen Verein abgesichert bist.
- Neuwertentschädigung
- Die Neuwertentschädigung gilt bei den meisten Versicherungen nur für das 1. bis max. 2. Jahr, nach Anschaffung des Gegenstandes.
- Viel schlimmer aber, Brille, Laptop, Handy, Kamera – alles Wertvolle, was hauptsächlich in Frage kommt, für eine Erstattung unter diesem Punkt, wird von der Erstattung ausgeschlossen.
- Zusätzlich wird der Erstattungswert bei den meisten Versicherungen auf 5-10.000 Euro begrenzt.
- FAZIT: dieser Punkt ist aus meiner Sicht nicht relevant, da besonders die relevanten Dinge, wie Laptop, Kamera, Handy, Brille ausgeschlossen sind und bei den meisten Versicherungen nur für das 1. Jahr nach Anschaffung der Neuwert erstattet wird.
- Forderungsausfalldeckung
- Forderungsausfalldeckung bedeutet, dass deine Privathaftpflicht einspringt, wenn ein anderer (=Schädiger) z.B. etwas kaputt gemacht hat, dies aber nicht bezahlen kann oder er keine eigene Privathaftpflicht hat.
- Das klingt gut, allerdings ist die Zahlung in dem Fall häufig an viele Bedingungen geknüpft, zB musst du nachweisen, dass eine Zwangsvollstreckung bei dem Schädiger nicht möglich ist. Weitere Bedingungen, die ich zB bei der Allianz gelesen habe, sind, dass ein rechtskräftiges Urteil oder vollstreckbarer Vergleich vorliegen muss; die Zwangsvollstreckung erfolglos sein musste oder der Schädiger in den letzten 3 Jahren eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben haben muss. Zusätzlich muss man bei der Allianz die Schadenersatzansprüche an die Allianz abtreten.
- Fazit: bis man seine Ansprüche wirklich durchsetzt, vergeht viel Zeit, evtl. ist der Weg vors Gericht unausweichlich und Kosten für einen Anwalt parat zu halten. Daher rechne ich diesem Punkt keinen großen Mehrwert bei.
- Selbständigkeit
- Achtung, lass dich hier nicht täuschen durch die Aussage, selbständige Tätigkeit ist mit abgesichert, zB bei check24 Vergleichen, denn es ist nur MANCHE Selbständigkeit abgesichert. In der Regel sind folgende selbständige Tätigkeiten abgesichert:
- Vertrieb von Kosmetika, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Kunsthandwerk, Kerzen, Wellnessartikeln, Geschirr oder Kochgeräten, Souvenirs;
- gelegentlicher Verkauf auf Flohmärkten oder Basaren;
- Erteilung von Musik-, Sprach und Nachhilfeunterricht; Durchführung von Fitnesskursen
- Daten- und Testerfasser, Übersetzer, Markt- und Meinungsforscher;
- Zeitungs- , Zeitschriften- und Prospektzustellung;
- Änderungsschneiderei, Stickerei Handarbeiten, Kunsthandwerk, Töpfer
- Achtung, wichtig ist, dass die meisten Privathaftpflichtversicherungen auch nur eine NEBENGEWERBLICHE Selbständigkeit absichern, dh die Haupteinnahmequelle und -tätigkeit über eine Anstellung erfolgen muss.
- Nur wenige Versicherungen bieten die Möglichkeit, sonstige besonders beantragte und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen dokumentierte Nebentätigkeiten zu vereinbaren. Das sind zB Interlloyd, Die Haftpflichtkasse, ARAG
- InterRisk XXL und AXA sind die einzigen, die auch andere selbständige Tätigkeiten, als die regulär gelisteten automatisch mit versichern. Bitte hier aber unbedingt genau die Versicherungsbedingungen noch mal lesen.
- WICHTIG, selbständige Tätigkeiten sind auch nur bis zu einem bestimmten Jahresumsatz abgesichert, dieser ist bei jeder Versicherung anders liegt aber in der Regel zwischen 5000 und 22 000 Euro.
- FAZIT: Bedenke, dass die Versicherung nur bis zu einem bestimmten Jahresumsatz gilt, nur für MANCHE selbständige Tätigkeiten.
- Achtung, lass dich hier nicht täuschen durch die Aussage, selbständige Tätigkeit ist mit abgesichert, zB bei check24 Vergleichen, denn es ist nur MANCHE Selbständigkeit abgesichert. In der Regel sind folgende selbständige Tätigkeiten abgesichert:
- Schäden durch Bauvorhaben und Renovierungen
- hier ist zu beachten, dass manche Versicherungen, NUR Umbau und Renovierungen absichern, nicht aber neue Bauvorhaben
- Unterschied ist auch die Höhe der Bauvorhabenkosten, die abgesichert ist, je nach Versicherung liegt diese zwischen 100 000 und 500 000 Euro – die meisten bieten bis 250 000 Euro an, einzige die unbegrenzte Schadensumme, anbietet ist die ARAG Premium (hier bis max. Versicherungssumme)
- WICHTIG, wenn der Bauvorhabenbetrag, zB in Höhe von 250 000 Euro versichert ist und überschritten wird, also die Bausumme zB statt 250 000, 260 000 Euro beträgt, dann gilt das GANZE Bauvorhaben als NICHT versichert
- auch zu beachten ist, dass Eigenleistung manchmal erlaubt ist, teils muss aber ein Bauträger mit mind. 100 000 Euro Auftragswert zusätzlich beauftragt worden sein, dass der Privathaftpflichtversicherungs-Schutz gilt
- nur wenige Versicherungen definieren, was alles unter die Bauvorhabensumme fällt – manche schließen zB Architekturplanungskosten aus
- FAZIT: WICHTIGER Punkt, wenn du zB Eigentum oder Renovierung planst. Unbedingt auf möglichst hohen Versicherungswert achten, wenn größeres Bauvorhaben geplant sind. Unbedingt rechtzeitig mit Versicherer sprechen, wenn das Bauvorhaben teurer wird, als über die Versicherung abgedeckt ist, da dann ein höherer Beitrag dafür sorgen kann, dass die Privathaftpflicht-Versicherung trotzdem gilt.
- Schäden an gemieteten Sachen
- hier sind leider bei allen Versicherungen, die Schäden, die die höchsten Kosten verursachen ausgenommen, wie zB:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer dagegen versichern kann
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, sowie Elektro- und Gasgeräten – also zB der Ofen und die Mikrowelle in einer Ferienwohnung
- FAZIT: ich sehe in dem Punkt leider keinen allzugroßen Wert, da die teuren Dinge ausgeschlossen sind. Trotzdem kann er eine kaputte Vase in einer Ferienwohnung eventuell abdecken.
- hier sind leider bei allen Versicherungen, die Schäden, die die höchsten Kosten verursachen ausgenommen, wie zB:
- Allmählichkeitsschäden
- Allmählichkeitsschäden, sind Schäden, die allmählich durch Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub) entstehen.
- Allmählichkeitsschäden sind bei manchen Versicherungen mit inkludiert, bei anderen auf Gewässerschäden begrenzt, bei anderen gar nicht mit versichert.
- FAZIT: Allmählichkeitsschäden, sind nicht unwahrscheinlich, da zB Wasser über die Zeit austreten kann aus einem kaputten Rohr und man das erst später bemerkt. Daher aus meiner Sicht ein wichtiger Punkt, der versichert sein sollte.
- Schlüsselverlust beruflich und privat
- Folgen eines Schlüsselverlustes werden von ca. 10 000 Euro bis zu 60 Mio Euro abgedeckt, je nach Privathaftpflichtversicherung
- Der Austausch von Schlössern kann schnell mindestens fünfstellige Kosten verursachen
- WICHTIG Versicherungen tragen in der Regel Folgeschäden-Kosten NICHT, die aufgrund eines Schlüsselverlustes entstehen – wie zB Diebstahl, Vandalismus
- FAZIT: Schlüsselverlust wird von fast jeder Versicherung abgedeckt, hier würde ich darauf achten, dass mind. 10 000 Euro, lieber viel mehr abgesichert sind
- Internetschäden
- häufig dabei, aber nicht immer – heutzutage aber vorteilhaft, wenn mit abgesichert
- allerdings auch an viele Bedingungen geknüpft
- FAZIT: habe ich nicht weiter analysiert, da die für mich relevantesten Punkte in der von mir gewählten Versicherung abgedeckt waren und Internetschäden automatisch auch mit versichert waren.
- Mitversicherung von Familienangehörigen und Lebenspartnern
- FAZIT: unbedingt prüfen, ob man zB für den Lebenspartner/Ehepartner und sich gemeinsam eine Versicherung abschließen kann und ob dies günstiger ist – bei der ARAG Premium zB kostete das nur ca 15 Euro mehr, wenn man über check24 bucht, 2 Personen zu versichern, statt 1
- Drohnen
- hier spielt das Gewicht eine Rolle, das mit versichert ist und die Summe die versichert wird
- einige bieten Versicherung nur für Drohnen bis 250 g, andere für Drohnen bis 5 kg
- FAZIT: prüfe, ob eine extra Drohnenversicherung notwendig ist oder ob die Versicherung im Rahmen der Privathaftpflicht ok ist, denn ab gewissem Gewichtsklassen sind Drohnenversicherungen inzwischen Pflicht
- Schäden durch Mitbewohner und Partner
- Achtung, häufig ist ein Schaden, der von einem Mitbewohner verursacht wird, nicht mit abgesichert
- Weltweiter Schutz
- die meisten Versicherungen bieten im Inland Schutz und auch im Ausland, allerdings ist die Zeit, in der man im Ausland sein kann, bei manchen auf 2 Monate, 36 Monate oder 60 Monate begrenzt – es gibt aber auch Versicherungen bei der Bavaria Direct, AXA, helvetia, ARAG, die unbegrenzten Schutz auch im Ausland bieten
- FAZIT: besonders zu beachten, wenn man längere Reisen, mehrere Monate macht
- Best-Leistungs-Garantie
- Best-Leistungs-Garantie, bedeutet, dass, wenn du nachweisen kannst, dass eine andere Versicherung in diesem Fall zahlt, gelten die Leistungen des anderen Versicherers auch für deinen Vertrag. Manche Privathaftpflichtversicherungen bieten das an.
- FAZIT: nice-to-have, aber nicht zwingend erforderlich, wenn man sich gleich eine Versicherung sucht, die gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet, finde ich.
- GDV-Musterbedingungen
- „Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Empfehlung erarbeitet, welche Leistungen eine Privathaftpflichtversicherung mindestens enthalten sollte. Tarife mit einer „Leistungsgarantie nach GDV-Musterbedingungen“ erfüllen alle durch den GDV empfohlenen Leistungen. Häufig haben diese Tarife sogar noch bessere Leistungen.“
- FAZIT: Das stellt einen Mindestschutz sicher und sollte bei der Auswahl beachtet werden.
- WICHTIG ist auch, wo man angestellt ist
- arbeitest du zB in einem Forschungsinstitut, kannst du dich NICHT bei der Cif4all, Hanse Merkur exklusiv versichern, da diese keine Mitarbeiter aus Forschungsinstituten versichern
- FAZIT: schließe nicht einfach eine Versicherung ab, sondern lies die Versicherungsbedingungen oder suche mit der pdf Suchfunktion nach zB „Versicherte Personen“, um zu klären, ob diese Versicherung wirklich für dich gilt
Gesamtfazit: Werde dir klar, welche Punkte für dich besonders relevant sind. ZB wenn du öfter 2-3 Monate verreist, brauchst du vielleicht lieber eine Privathaftpflicht, die für längere Auslandsaufenthalte gilt. Fliegst du häufiger 5 kg Drohnen, und möchtest das mit abgesichert haben, achte darauf. Vor allem solltest du die Versicherungsbedingungen lesen oder wenigstens noch mal nach Stichworten durchsuchen, also zB in der Suchfunktion der pdf Datei eingeben, „Drohne“, um zu prüfen, was genau versichert ist, oder „Ausland“, um zu sehen, für wie lang du im Ausland versichert bist.