Welches Finanzamt ist für meine GmbH zuständig?

Welches Finanzamt ist für meine GmbH zuständig?

Für GmbHs ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung des Gewerbes befindet. Das heißt, wenn der Sitz in München ist, dort keine Büroräume unterhalten werden, und die Entscheidungen der Geschäftsführung regelmäßig in Starnberg getroffen werden, dann ist das Finanzamt in Starnberg zuständig, nicht das Finanzamt in München.

Wesentlich ist, wo die tatsächlichen, organisatorischen, rechtsgeschäftlichen Handlungen getätigt werden, die der gewöhnliche Betrieb des Unternehmens mit sich bringt (sog. Tagesgeschäfte, BFH Urteil vom 3.7.1997, IV R 58/95, BStBl II 1998, 86, m.w.N.; BFH Beschluss vom 31.1.2002, V B 108/01, BStBl 2004, 622). Dazu bedarf es geeigneter Räume (FG Münster Urteil vom 24.5.2004, 9 K 5177/99 K, EFG 2004, 1498), meist Büroräume. Jedes gewerbliche Unternehmen hat somit zumindest eine, am Ort der Geschäftsleitung zu lokalisierende Betriebsstätte, welcher im Zweifel und bei Fehlen einer anderweitigen zusätzlichen Betriebsstätte der gesamte Unternehmensgewinn zuzurechnen ist und somit auch das zuständige Finanzamt bestimmt.

Quelle: https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/o/oertliche-zustaendigkeit/

Stand 26.11.24