Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung?
„Die Begriffe Sollversteuerung und Istversteuerung beziehen sich auf die Umsatzsteuer bei Einnahmen.
Sollversteuerung ist die „Besteuerung nach vereinbarten Entgelten“
Istversteuerung ist die „Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten“.
Vereinfacht gesagt wird bei Sollversteuerung die Umsatzsteuer schon bei Rechnungsstellung fällig, bei Istversteuerung erst beim Geldeingang.
Istversteuerung ist daher in der Regel günstiger, weil man die Umsatzsteuer nicht vorlegen muss, sie ist aber an bestimmte Umsatz-/Gewinngrenzen gebunden und muss außerdem explizit beantragt und vom Finanzamt genehmigt werden.“
Die Ist-Versteuerung kann aber nicht jeder beantragen. Beantragen kann diese zB ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz im vorigen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat (§19 Abs.3 UStG und §20 UStG) oder ein Unternehmer, der befreit ist Bücher zu führen (§148 AO).
Quelle: https://buchhaltung-muehelos.de/content/faq/sollversteuerung-istversteuerung, abgerufen am 26.11.24; Stand Blog 26.11.24