Wo wird der Sitz der Gesellschaft verankert?
„Der Sitz der Gesellschaft ist ebenfalls zwingend im Gesellschaftsvertrag zu verankern, wobei die Angabe der Gemeinde genügt.“
Stand 25.9.24
Quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/gmbh-gesellschaftsvertrag-gesetzlich-zwingend-vorgeschr-32-angaben-zum-sitz-der-gmbh_idesk_PI20354_HI779865.html