Hafte ich als GmbH Geschäftsführer privat?

Hafte ich als GmbH Geschäftsführer privat?

Ja, trotz GmbH gibt es Bereiche, wo man TROTZ GmbH mit seinem privaten Vermögen haftet! Viele Gründer denken, dass sie mit der GmbH Gründung „sicher sind“, das heißt sich ihre Haftung auf die Stammeinlage von max. 25.000 Euro beschränkt.

Dies ist grundsätzlich richtig, allerdings gibt es Fälle, wo ein Geschäftsführer einer GmbH im Rahmen der Geschäftsführerhaftung unbegrenzt mit seinem Privatvermögen haftet:

  • Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt
  • Verbindlichkeiten gegenüber den Sozialversicherungsträgern
  • Haftung gegenüber den Gesellschaftern der GmbH bei grober Pflichtverletzung oder grober Fahrlässigkeit wie Insolvenzverschleppung, mangelhafter Buchführung, Verletzung der Publikationspflicht etc.
  • Kreditaufnahme – denn bei Neugründungen und kleinen GmbHs mit wenig Stammkapital fordern die Banken in der Regel zusätzliche Sicherheiten aus dem Privatvermögen. Diese können die Banken im Falle der Zahlungsunfähigkeit einfordern.

Stand 27.9.24